Entschädigungspflicht für den Verlust von Anteilseigentum in der Insolvenz
Veröffentlichungsjahr:
2016
Redaktionelle Anmerkungen:
Einleitend erläutert der Urheber des vorgenannten Beitrags die ökonomische Grundidee des Insolvenzrechts. Wer den Anforderungen des Marktes nicht gerecht wird, muss gewöhnlich ausscheiden, allerdings verbindet die soziale Marktwirtschaft ökonomische Effizienz mit sozialer Balance. Insofern ist zwar vorrangiges Ziel des Insolvenzverfahrens die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, jedoch
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