Unternehmensbewertung, Kapitalmaßnahmen und Insolvenzplan
Veröffentlichungsjahr:
2014
Redaktionelle Anmerkungen:
Im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens kann i. S. des § 225a Abs. 3 InsO jede Regelung getroffen werden, die "gesellschaftsrechtlich zulässig" ist. Regelmäßig erfolgt vor diesem Hintergrund ein sog. Debt Equity Swap (DES), bei dem – vereinfacht formuliert – Gläubigerforderungen in Anteilsrechte umgetauscht werden, um das Fremdkapital des Schuldnerunternehmens zu reduzieren. Sofern durch diese
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