Unternehmensbewertung und persönliche Verhältnisse
Wertrelevanz von vertraglichen Verfügungsbeschränkungen
Veröffentlichungsjahr:
2015
Redaktionelle Anmerkungen:
Primärer Wertmaßstab für die steuerliche Bewertung ist der sog. gemeine Wert i. S. des § 9 Abs. 2 BewG. Danach ist der Preis zu bestimmen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind dabei außer Acht zu
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