Bewertung im Recht

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Reichweite und Grenzen des Wertverwässerungsschutzes nach § 255 Abs. 2 AktG

Reichweite und Grenzen des Wertverwässerungsschutzes nach § 255 Abs. 2 AktG

Veröffentlichungsjahr: 
2016
Redaktionelle Anmerkungen: 

Im Rahmen von Kapitalmaßnahmen i.S. von Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlage ist nach § 255 Abs. 2 AktG die Anfechtung des entsprechenden HV-Beschlusses zulässig, wenn das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen wird und der sich aus dem Erhöhungsbeschluss ergebende Ausgabebetrag oder der Mindestbetrag unangemessen niedrig ist. Im Kern geht es somit um die

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