Bewertung im Recht

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Nicht betriebsnotwendiges negatives Vermögen in der Unternehmensbewertung (von KMU)

Nicht betriebsnotwendiges negatives Vermögen in der Unternehmensbewertung (von KMU)

Veröffentlichungsjahr: 
2016
Redaktionelle Anmerkungen: 

Im vorgenannten Beitrag steht das sog. nicht betriebsnotwendige negative Vermögen ("negative Sonderwerte"), das jederzeit ausgegliedert werden könnte, ohne die Fortführung des Unternehmens zu beeinträchtigen, im Zentrum. Gemäß der funktionalen Abgrenzung i. S. des IDW S1 sind nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände und Schulden dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht dem eigentlichen

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