Rechtsprechung
LG Mannheim, Beschluss vom 22. Oktober 2012 (24 AktE 5/06)
Der Umstand, dass eine Plananpassung kurz vor dem Bewertungsstichtag vorgenommen worden ist, stellt im Rahmen der Unternehmensbewertung für sich genommen keinen Grund dar, die Planungen des Unternehmens grundsätzlich in Frage zu stellen.
LG München I, Beschluss vom 28. Mai 2014 (5HK O 19239/07)
Das Landgericht hat zu Recht die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. Der Widerruf der Börsenzulassung begründet keine Verpflichtung zu einem Abfindungsangebot und eröffnet kein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung. Der…
LG Frankfurt, Beschluss vom 19. März 2013 (3-05 O 114/09)
Zwar ist die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhand des Börsenkurses festgesetzte Barabfindung angemessen. Jedoch ist die dort vereinbarte Ausgleichszahlung, auch wenn nur geringfügig, zu niedrig bemessen. Die Erhöhung des Ausgleichs sei trotz deren Geringfügigkeit gerichtlich…
LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Januar 2012 (Az: 3-8 O 150/01)
Obgleich der Senat abweichend vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgrund der von ihm getroffenen Feststellung die Überzeugung vertritt, die materielle Gerechtigkeit gebiete eine rückwirkende Anwendung des Standards IDW S1 2005, kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht in Betracht, weil…
LG Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen (31 O 55/14 KfH)
Die Anfechtung eines Zustimmungsbeschlusses zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass eine unzulässige anlassbezogene Negativplanung
vorliegt. Dieser Vortrag stellt eine Bewertungsrüge dar, die im Spruchverfahren zu prüfen ist.
Unter besonderen Umständen kann sich die Schätzung des Gerichts im Spruchverfahren für die Angemessenheit der Abfindung ausgeschlossener Minderheitsaktionäre auch an kurz vor der Bekanntgabe der Absicht des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre getätigten Aktienvorerwerben durch den…
LG Frankfurt/M., 4. September 2013 (3-8 O 170/02)
Die konkrete Festsetzung der nach § 327b Abs. 1 AktG zu gewährenden Abfindung hängt von der zuvor diskutierten Streitfrage nach der Bedeutung des Barwertes der Ausgleichszahlungen ab, weswegen das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen ist.
Im Rahmen der Bewertung der Beteiligung nach dem Ertragswertverfahren kann eine Anpassung der Unternehmenplanung vorgenommen wenn, wenn hierzu aufgrund der Entwicklung des Geschäftsjahres, z.B. weil sich geplante Umsatzsteigerungen nicht verwirklichen lassen, Veranlassung besteht.
Die Frage, ob bei der Bewertung hier auf den IDW S1 2000 oder IDW S1 2005 abzustellen ist, ist entscheidungserheblich. Mit der Berechnung des Unternehmenswertes anhand des zum Zeitpunkt der Unternehmensmaßnahme geltenden Bewertungsstandards weicht der Senat von der Auffassung anderer…
LG München I, Beschluss vom 9. August 2013 (5 HK O 1275/12)
Bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien kann der Börsenkurs jedenfalls dann nicht als Untergrenze der Abfindung herangezogen werden, wenn bei der Preisfindung wesentliche wertrelevante Informationen nicht berücksichtigt werden.