Bewertung im Recht

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Unternehmensbewertung bei nicht zeitnaher Abfindung

Unternehmensbewertung bei nicht zeitnaher Abfindung

- geänderte Bewertungsfaktoren während des Spruchstellenverfahrens und "volle Entschädigung"
Veröffentlichungsjahr: 
2008
Redaktionelle Anmerkungen: 

Im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen haben Minderheitsaktionäre einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung, die vom Hauptaktionär zu bestimmen und zu entrichten ist. Minderheitsaktionäre können jedoch im Spruchverfahren die Angemessenheit der Abfindung gerichtlich überprüfen lassen. Allerdings erstrecken sich solche Spruchverfahren erfahrungsgemäß über mehrere Jahre, z. T.

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