Squeeze-out-Prüfung
Veröffentlichungsjahr:
2005
Redaktionelle Anmerkungen:
Mit den in §§ 327a-f AktG verankerten Vorschriftenwird einem Hauptaktionär, dem mindestens 95% des Grundkapitals der Gesellschaft gehören, die Möglichkeit eröffnet, die vorhandenen Minderheitsaktionäre, auch gegen deren Willen aus der Gesellschaft auszuschließen (Squeeze-out). Zwar sind die Regelungen zum Squeeze-out in der Praxis und Wissenschaft auf großes Interesse gestoßen, gleichwohl
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