Die (Un-)Beachtlichkeit des bilanziellen Vorsichtsprinzips in der Unternehmensbewertung
Veröffentlichungsjahr:
2016
Redaktionelle Anmerkungen:
Gemäß dem Grundsatz der Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips nach IDW S1 darf das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip in der Unternehmensbewertung keine Berücksichtigung finden.Gemäß den weiteren Ausführungen des Autors
wirft der in Klammern gesetzte Einschub „(bilanziellen)“ allerdings Fragen auf, was unter der Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips letztlich zu