Die Eröffnungsgründe der InsO
Abgrenzungsprobleme, Überlappung und die Folgen
Veröffentlichungsjahr:
2014
Redaktionelle Anmerkungen:
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt einen Eröffnungsgrund voraus, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung bzw. Eröffnung gegeben sein muss. Eröffnungsgründe beschreiben wiederum einen ökonomischen Zustand des Unternehmens, der bestimmte Handlungspflichten der Eigentümer oder der Organe der Gesellschaft auslöst (sog. Innenlösung) bzw. Gläubigem des Unternehmens bestimmte
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