Das Abfindungsrecht – ein gesellschaftsrechtlicher Interessenausgleich
Veröffentlichungsjahr:
1978
Redaktionelle Anmerkungen:
Es soll im vorgenannten Beitrag das Abfindungsrecht des Kapitalgesellschafters im amerikanischen und im deutschen Recht besprochen werden. Dabei wird „Abfindung" in dem weiten Wortsinn verstanden, den § 305 AktG benutzt, also ohne Rücksicht auf die Art des dem ausscheidenden Gesellschafter angebotenen (objektiven) Gegenwertes.