Bewertung im Recht

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Das Abfindungsrecht – ein gesellschaftsrechtlicher Interessenausgleich

Das Abfindungsrecht – ein gesellschaftsrechtlicher Interessenausgleich

Veröffentlichungsjahr: 
1978
Redaktionelle Anmerkungen: 

Es soll im vorgenannten Beitrag das Abfindungsrecht des Kapitalgesellschafters im amerikanischen und im deutschen Recht besprochen werden. Dabei wird „Abfindung" in dem weiten Wortsinn verstanden, den § 305 AktG benutzt, also ohne Rücksicht auf die Art des dem ausscheidenden Gesellschafter angebotenen (objektiven) Gegenwertes.
 

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