Börsenkurs, Ertragswert, Liquidationswert und fester Ausgleich
- Zur methodenbezogenen Meistbegünstigung bei der Ermitllung der angemessenen Barabfindung im Gesellschaftsrecht -
Veröffentlichungsjahr:
2014
Redaktionelle Anmerkungen:
Scheiden Minderheitsaktionäre als Folge von gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen (z. B. Abschluss eines Unternehmensvertrages, Squeeze-out), aus einer Aktiengesellschaft aus, steht ihnen eine angemessene Barabfindung zu. Verfassungsrechtlich ist eine Barabfindung nur angemessen, wenn die Minderheitsaktionäre eine wirtschaftlich volle Entschädigung erhalten. Dabei wird die volle Abfindung
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